Neben Mineralwasser gibt es noch eine Reihe weiterer Wasserarten.
Heilwasser
entspringt ebenfalls unterirdischen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es unterliegt dem Arzneimittelgesetz und wird wie ein Arzneimittel behandelt. Durch seine besondere Kombination an Mineralstoffen besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung.
Quellwasser
stammt zwar auch aus unterirdischen Wasservorkommen und muss direkt am Quellort in Flaschen abgefüllt werden. Es muss allerdings nicht ursprünglich rein sein. Für seine chemische Beurteilung gilt die Trinkwasserverordnung,
Tafelwasser
ist eine Mischung aus verschiedenen Wasserarten und anderen Zutaten. Es ist kein Naturprodukt und wird künstlich hergestellt. Erlaubt ist die Mischung von Trinkwasser, Mineralwasser, Natursole, Meerwasser sowie die Zugabe von Mineralien und Kohlensäure.
Leitungswasser
besteht in Deutschland zu zwei Dritteln aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser (Flüsse, Seen und Talsperren). Bei der Aufbereitung des Rohwassers zu Trinkwasser sind eine Vielzahl von Verfahren und chemischen Hilfsstoffen zugelassen. Die Wasserqualität muss den Kriterien der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Quelle Inhalt und Abbildung: Mit freundlicher Unterstützung der Informationszentrale Deutsches Mineralwasser IDM (Bonn)
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